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Heino singt auf neuem Album Lieder von Die Ärzte und Peter Fox

Posted by admin (admin) on 26.01.2013 at 10:41
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Heino singt auf neuem Album Lieder von Die Ärzte und Peter Fox

 

 

Heino präsentiert sein neues Album mit Totenkopfring (Foto: Starwatch Entertainment/Christian Brodac)

 

 

 

 

Das Heino-Logo zum neuen Longplayer, das den Untertitel "Das verbotene Album" trägt (Foto: Starwatch)

 

 

München - Heino veröffentlicht sein neues Album "Mit freundlichen Grüßen – Das verbotene Album" am 1. Februar über den neuen Labelpartner Starwatch Music im Vertrieb von Sony. Darauf zu hören sind nicht wie gewohnt traditionelle Volkslieder, sondern zwölf Coverversionen von Pop- und Rocktiteln. Unter anderem hat Heino den Song "Junge" von Die Ärzte, "Haus am See" von Peter Fox und "Ein Kompliment" von Sportfreunde Stiller neu aufgenommen.


Heinos neues Album sei seine "Hommage an die deutsche Popmusik" heißt es im Pressetext zum Longplayer. Zudem habe er dafür selbst seine "Lieblingssongs" aus der aktuellen deutschsprachigen Pop- und Rockmusik ausgewählt. Und weiter: "Instrumental und kompositorisch bleiben Heinos Versionen dagegen sehr nah an den Originalen. Und mal ehrlich: Die Kompositionen der Ausgangs-Songs sind ohnehin kaum zu verbessern. Umso erfreulicher also, dass Heino und sein Produzent Christian Geller gar nicht erst auf die Idee gekommen sind, an den bewährten Kompositionen herumzufuhrwerken."


Öffentlich machte die durchaus überraschende neue Produktion von Heino nun die "Bild". Laut "bild.de" tobe bereits ein "Rockerkrieg" um die neue Produktion. Viele der gecoverten Acts stünden den Heino-Interpretationen nicht gerade positiv gegenüber, könnten aber laut "Bild"-Zeitung nichts dagegen unternehmen: Heino nutze ein rechtliches Schlupfloch. "Solange er Komposition und Text des Original-Songs nicht verändert, können die Rocker nichts machen," heißt es in dem "Bild"-Bericht.


Update: Doch auch gelassene Reaktionen kommen von den gecoverten Künstlern. So twitterte Marius Müller-Westernhagen: "Heino covert 'Willenlos'? Dies ist ein freies Land, singe wem Gesang gegeben." Und auch die Fantastischen Vier sehen es sportlich und twittern: "Viel Erfolg, Heino".


Darf Heino Songs Von Die Ärzte und Co. covern?


Allerdings gibt auch andere Stimmen zur Diskussion ums neue Heino-Album. Medienrechtsexperte Christian Solmecke meldete sich zu Wort und erklärt die Rechtslage so: "Aus rechtlicher Sicht handelt es sich hier um Coverversionen. Diese darf Heino nur dann aufnehmen und veröffentlichen, wenn ihm die hierzu erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt wurden. Genau hier liegt der Knackpunkt. Die allermeisten deutschen Künstler sind nämlich Mitglieder der GEMA. Das bedeutet, dass nicht mehr sie selbst, sondern die GEMA die Einräumung der Nutzungsrechte verwaltet. Die GEMA ist aber grundsätzlich verpflichtet, jedem, der einen urheberrechtlich geschützten Song nutzen will, diese Rechte einzuräumen. Natürlich gilt das auch für Heino. Die Künstler haben dabei grundsätzlich kein Mitspracherecht.“


Aber: "Heino muss dabei jedoch jede Zeile des Songs genau so singen, wie im Original. Bearbeitungen oder leichte Abwandlungen des Liedes würden eine Urheberrechtsverletzung darstellen, für die Heino verklagt werden könnte. Das Bearbeitungsrecht kann die GEMA ihm nämlich nicht einräumen, weil sie darüber gar nicht verfügt. Man könnte hier aber darüber nachdenken, ob schon der Wechsel in ein anderes Musikgenre, also von Rock oder Punk in Schlager eine Bearbeitung darstellt. Ich halte das durchaus für möglich. Heino begibt sich mit dieser Aktion also auf ziemlich dünnes Eis.“ Sein Fazit: "Heinos Aktion ist aus rechtlicher Sicht durchaus riskant. Ob es wirklich so clever war, sich mit den Größen des deutschen Musikbusiness anzulegen, kann man derzeit noch nicht absehen. Ich rechne aber damit, dass Heinos Coversongs noch ein juristisches Nachspiel haben werden."

Heino: "Ich lasse mir von niemandem das Singen verbieten"


Im Musikvideo zum Song "Junge", der bei tape.tv veröffentlicht wurde ist der gesang nur mit Fotos des Künstlers unterlegt, denn, so Rechtsanwalt Christian Solmecke: "Heino wurde nicht das Filmherstellungsrecht eingeräumt. Auch über dieses kann die GEMA nämlich nicht verfügen. Mit der Aneinanderreihung von Fotos versucht Heino, dieses Problem zu umgehen." gegenüber der "Bild"-Zeitung äußerte sich Heino-Manager Jan Mewes: "Die Ärzte drohten Heino mit einer sechsstelligen Schadenersatz-Klage, falls er sein bereits produziertes Musik-Video 'Junge‘ veröffentlicht."


Heino selbst sagt über den von der "Bild"-Zeitung öffentlich gemachten Wirbel um sein neues Album gegenüber der Tageszeitung: "Ich lasse mir von niemandem das Singen verbieten. Jahrelang hat man mit meiner Person Schabernack getrieben – jetzt zeige ich den jungen Leuten mal, was man aus ihren Liedern machen kann."

 

Autor: Julia Köhler
Quelle: Musikmarkt - 24.01.2013

 

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