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Singen um die Stauferkrone - Internationaler Wettbewerb für den deutschsprachigen Schlager in Göppingen |
Posted by admin (admin) on 07.02.2015 at 04:10 |
Singen um die Stauferkrone - Internationaler Wettbewerb für den deutschsprachigen Schlager in Göppingen
Göppingen. Deutschsprachiger Schlager und volkstümliche Musik bekommen eine neue Plattform. In Göppingen wird am 3. Oktober erstmals um die „Stauferkrone“ gesungen. Am Fuße des Stammsitzes der mittelalterlichen Stauferkaiser geht es am 25. Tag der Einheit um brandneue Schlagertitel. Die Veranstalter haben jetzt den Wettbewerb für Komponisten, Texter und Interpreten ausgeschrieben.
„Der deutsche Schlager ist nicht tot, sondern so lebendig wie lange nicht mehr“, sagt Hans-Ulrich Pohl vom Musikverlag Musekater im schwäbischen Heiningen. Pohl gehört neben der Maitis-Media Verlagsgesellschaft Göppingen zu den Organisatoren des Wettbewerbs, mit dem ein neues Kapitel in der Welt der Unterhaltungsmusik aufgeschlagen werden soll.
„Wir haben den Wettbewerb sehr sorgfältig vorbereitet und sind überzeugt, einen fairen Wettstreit zu bieten“, erklärt Pohl. Zu der Veranstaltung im Herzen des Stauferlandes bieten die Organisatoren auch ein ansprechendes Rahmenprogramm. So ist unter anderem am Vorabend ein geselliger Branchentreff geplant, bei dem sich Komponisten, Texter und Interpreten austauschen und Kontakte knüpfen können.
Anläufe, in Deutschland einen deutschsprachigen Schlagerwettbewerb mit internationaler Ausrichtung zu etablieren, hat es bereits viele gegeben. Aus den unterschiedlichsten Gründen blieb es zumeist bei der guten Absicht. Bei der „Stauferkrone“ soll das anders werden, haben sich die Organisatoren doch bereits die Unterstützung aus der Branche gesichert. Der in München lebende Komponist und Arrangeur Christian Bruhn hält die „Stauferkrone“ für wichtig, weil die deutschsprachigen Songs und Schlager derzeit bis auf wenige Ausnahmen unter Wert laufen würden.
„Eine Förderung dieser Musik, welche sie wieder ins positive Licht rückt, erscheint dringend notwendig“, erklärt Bruhn und ist überzeugt, dass der Göppinger Wettbewerb diesem Anspruch gerecht wird. Als eine „echte Bereicherung“ empfindet Schlager-Textdichterin Renate Stautner aus Rosenheim den geplanten Wettbewerb. Komponist und Produzent Hermann Weindorf (München) erklärt: „Ich unterstütze die Stauferkrone, weil es enorm wichtig ist, sich für die deutsche Kultur, d.h. Musik, Sprache und Identität, einzusetzen.“
Gitti Götz, ein Teil des Erfolgsduos Gitti und Erika, ist vom Konzept der „Stauferkrone“ ebenfalls überzeugt. „Der deutsche Schlager ist für mich fundamental und gehört zur unserer deutschen Kultur. Gute Lieder und Texte bringen positive Schwingungen und den Körper wieder ins Gleichgewicht.“ Selbst ein Sieger des legendären Grand Prix der Volksmusik lobt die Göppinger Initiative. Für den Bad Tölzer Cornelius von der Heyden von den „Bergkameraden“ ist klar: „Die Stauferkrone ist ein wichtiger Wettbewerb, der den besonderen Stellenwert der deutschsprachigen Musikkultur fördert und als innovatives Sprungbrett im Bereich des Schlagers und der Volksmusik neuen Talenten eine einzigartige Plattform bietet.“ Die Musikagentin Gabriela Würz (Travemünde) freut sich darüber, dass es mit der Stauferkrone wieder einen Wettbewerb für den deutschen Schlager gibt, und somit auch Chancen für den Nachwuchs geboten werden. „Das ist ein tolles Konzept, das sicher von Erfolg gekrönt sein wird.“
15 Interpreten sollen am 3. Oktober auf der Göppinger Stadthallenbühne um die „Stauferkrone“ singen. Sie werden von einer fach- und sachkundigen Jury nominiert, die die zum Wettbewerb eingereichten Titel sichtet. Beim Finale am Tag der Deutschen Einheit wird es ebenfalls eine Jurywertung geben, doch hat auch das Publikum ein Mitspracherecht. In einer gesonderten Wertung bestimmen die Besucher den Träger des Publikumspreises. Die drei Erstplatzierten der Jurywertung erhalten die Möglichkeit, in einem namhaften Münchner Tonstudio Aufnahmen zu machen.
Um die bundesweite Bewerbung und Vermarktung des Wettbewerbs kümmert sich die Maitis-Media Verlagsgesellschaft mbH in Göppingen. Sie wird auch Angebote für Fanreisen aus den verschiedensten Orten Deutschlands zu dem Göppinger Spektakel machen. Die Organisatoren wollen damit auch einen Beitrag zur Ankurbelung des Tourismus im Stauferkreis leisten. Von der Idee der „Stauferkrone“ sind auch Landrat Edgar Wolff und Oberbürgermeister Guido Till begeistert und haben den Machern ideelle Unterstützung zugesagt. Mit Idealismus allein ist es jedoch nicht getan. Die Organisatoren hoffen auch auf Sponsoren, die die Durchführung der Veranstaltung sichern sollen.
Zum Logo: Das Wettbewerbs-Logo stammt von der Kommunikationsgestalterin Annika Gramsch (Schwäbisch Gmünd) und kann im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die „Stauferkrone“ kostenlos verwendet werden.
Göppingen, 22. Januar 2015
Internationaler Wettbewerb für deutschsprachigen Schlager und Volksmusik! - Teilnahmebedingungen
1. Allgemein
! Die Stauferkrone ist ein internationaler Musikwettbewerb für Interpreten/Gruppen, Komponisten und Texter im Bereich Schlager und volkstümlicher Musik.
! Teilnahmeberechtigt und alle Länder. Der Titel muss in deutscher Sprache sein. (einzelne Worte oder Begriffe können jedoch auch in anderen Sprachen vorkommen)!
2. Durchführung des Wettbewerbs
! Der Wettbewerb findet am 3. Oktober 2015 in Göppingen statt.
! Die durch die Fachjury im Auswahlverfahren ausgewählten Interpreten werden vor der Jury und dem Publikum während dem Finale die Titel präsentieren.
! Die Jury wird nach vorher festgelegten Kriterien die Präsentation bewerten.
! Jeder Besucher erhält mit der Eintrittskarte eine Stimmkarte. Diese kann am Ende der Präsentation der Wettbewerbstitel abgegeben werden. Aus diesen Stimmen wird der Publikumspreis ermittelt.
! Nach einer Beratungspause wird von der Jury die Platzierung der Titel bekanntgegeben.
! Prämiert werden die ersten 3 Titel.
3. Teilnahmeberechtigte
! Teilnahmeberechtigt ist jeder Interpret, Gruppe, Ensemble, Chor, Komponist und Textdichter gleich welcher Staatsangehörigkeit/Nation diese angehören.
! Mitglieder der Jury und Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaft dürfen am Wettbewerb nicht teilnehmen.
! Wird der Titel von einem Solisten vorgetragen, so muss dieser das 14. Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Gruppe.
4. Art der zugelassenen Kompositionen und Texte
Alle teilnahmeberechtigten Interpreten/Komponisten und Textdichter können sich mit beliebig vielen Werken beteiligen. Die Einsendungen müssen unter dem bürgerlichen Namen oder dem ständig geführten Künstlernamen erfolgen. Werke aus dem Nachlass verstorbener Komponisten und Textdichter sind nicht zugelassen. Die Länge der Komposition darf 3 Minuten nicht überschreiten. Es können sowohl Titel mit Text als auch Instrumental-Titel eingereicht werden. Die Texte müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Ausnahmen sind dann zulässig, wenn es sich um übliche fremdsprachige Fragmente handelt. Die Instrumentierung sollte nach Möglichkeit die Schlager- bzw. Volksmusikrichtung nicht verlassen. Die eingereichten Kompositionen und Texte dürfen nicht veröffentlicht sein und bis zur Auswahl durch die Jury (Bekanntgabe der Teilnehmer) nicht veröffentlicht werden. Nach der Bekanntgabe der Teilnehmer durch die Jury können die Titel ohne Einschränkung öffentlich aufgeführt werden.
5. Einreichung und Abwicklung Allgemein
5.1. Einsendung des ausgefüllten Revers an stauferkrone@musekater.de oder per Fax an Stauferkrone: 07161/941791!
5.2. Folgende Unterlagen sind vorab auf postalischem Wege einzureichen: - fertiger Titel auf CD - (bei mehreren Einsendungen pro Titel jeweils eine CD) - Text in Maschinenschrift - ausgefülltes, unterschriebenes Revers - Foto mit Beschreibung des/der Künstler
! Jeder Titel erhält eine Anmeldenummer.
! Für jeden eingereichten Titel ist ein Unkostenbeitrag von 45 Euro zu entrichten. Dieser ist vorab auf das Konto: Musekater DE 23 600908000201101760 - GENODEF1S02
Kennwort: Stauferkrone zu überweisen.
! Die Namen der Einsender, sowie Interpret und Urheber bleiben geheim. Die Jury urteilt alleine über den Titel unter der jeweiligen Anmeldenummer. Somit ist ein rein fachliches Urteil gewährleistet.
! Sämtliche Unterlagen der Teilnehmer, die nicht bis zum vorgegebenen Einsendetermin komplett sind (Demo - Text - Revers - Foto - Beschreibung der Interpreten - Einzahlung) werden für die Jury-Auswahl nicht berücksichtigt.!
! Ab der Bekanntgabe der teilnehmenden Werke können die Teilnehmer über die ausgeschiedenen Titel wieder uneingeschränkt verfügen. Die Unkostenpauschale wird nicht rückvergütet.
6. Einsende - und Einzahlungstermin für den Wettbewerb ist der 30. April 2015
7. Auftritt der Interpreten
! Der Auftritt der Interpreten erfolgt im Halb- oder Vollplayback-Verfahren. Diese Entscheidung liegt den Bewerbern frei. Sollte sich der Bewerber für das Halbplayback entscheiden, muss er dieses vor 2 Wochen vor der Veranstaltung auf CD zur Verfügung stellen. Dies gilt auch für das Vollplayback.
8. Entscheidung
! Die Sieger werden durch die Jury ermittelt. Es werden die Plätze 1-3 bekanntgegeben.
9. Senderecht
! Die Wettbewerbsteilnehmer räumen den Verantwortlichen das Recht ein, das Werk zum Zwecke des Wettbewerbs aufzuführen, aufzuzeichnen und zu senden, ohne dass dafür von den Verantwortlichen ein besonderes Entgelt beansprucht wird.
10. Tonträger und Video
! Zur Endausscheidung erscheint ein Tonträger mit dem Titel: Stauferkrone - Internationaler Wettbewerb für deutschsprachigen Schlager und Volksmusik.
! Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich, die Tonträgerfirma bei der sie unter Vertrag stehen, zu veranlassen, dass ihre Titel zur Veröffentlichung auf dem o.a. Tonträger zur Verfügung steht.
! Dies gilt analog zu einer evt. stattfindenden Aufzeichnung auf Video oder für das Fernsehen.
11. Schlussbestimmungen
! Die Arbeitsgemeinschaft und der Veranstalter übernimmt keine Schadenshaftung für den Fall, dass der Wettbewerb aus irgendeinem Grund unterbrochen / verschoben wird, ausfällt oder nicht stattfindet. Ein Teilnahmeberechtigter, der gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt oder mit seinem Verhalten den Verantwortlichen oder dem Wettbewerb Schaden zufügt, wird disqualifiziert unbeachtet evtl. Schadenersatzsprüche gegen ihn. Er haftet auch für das Verschulden von Personen, derer er sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen bedient.
! Der Rechtsweg gegen die Teilnahmebedingungen und die auf der Grundlage dieser Bedingungen zu treffenden Entscheidungen ist ausgeschlossen
Quelle: Maitis-Media Verlagsgesellschaft - 22.01.2015
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